Erbrecht

Erbrecht

Tritt ein Erbfall ein und befinden sich Immobilien, Bankguthaben oder Verbindlichkeiten in der Türkei, stehen die Erben meist vor denselben Fragen: Wer sind die rechtmäßigen Erben, woraus besteht der Nachlass, soll die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden und wie erfolgt die Übertragung der Vermögenswerte? Lebt einer der Erben im Ausland oder war der Erblasser kein türkischer Staatsbürger, erfordern diese Schritte zusätzliche Dokumente und rechtliche Entscheidungen.

Leistungsspektrum

  • Erbschein (mirasçılık belgesi). Dieses Dokument weist die Erben und ihre jeweiligen Erbteile aus. Es wird von einem Notar oder dem Friedensrichter im Zivilverfahren (sulh hukuk mahkemesi) ausgestellt. Bei Auslandsbezug wird der Erbschein in der Regel gerichtlich erwirkt.

  • Ausschlagung der Erbschaft (mirasın reddi). Ein Erbe kann den Nachlass ausschlagen, beispielsweise wenn dieser überschuldet ist. Die Ausschlagungsfrist beträgt drei Monate (Türkisches Zivilgesetzbuch, Art. 606). War die Zahlungsunfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt des Todes offenkundig, gilt die Erbschaft als ausgeschlagen (Art. 605/2), was nachträglich gerichtlich festgestellt werden kann.

  • Umschreibung von Grundeigentum und Bankguthaben. Die Eintragung des ererbten Wohneigentums auf den Namen der Erben im Grundbuch sowie die Freigabe von Bankkonten nach Einreichung der Erbschaftsteuererklärung.

  • Erbschaftsteuererklärung. Die Frist zur Einreichung hängt davon ab, ob der Erbfall in der Türkei oder im Ausland eingetreten ist und wo die Erben ihren Wohnsitz haben.

  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (ortaklığın giderilmesi). Können sich die Erben nicht einigen, ordnet das Gericht die Teilung des Nachlasses oder, falls dies nicht möglich ist, die Versteigerung an. Dem Gerichtsverfahren muss zwingend ein Mediationsverfahren vorgeschaltet werden.

  • Pflichtteilsergänzungsansprüche (tenkis). Durch Testament oder Schenkungen unter Lebenden darf der Pflichtteil (saklı pay) bestimmter naher Angehöriger nicht beeinträchtigt werden. Ein Erbe, dessen Pflichtteil verletzt wurde, kann eine Herabsetzungsklage erheben.

  • Scheingeschäfte des Erblassers (muris muvazaası). Fälle, in denen der Erblasser eine Schenkung im Grundbuch als „Verkauf“ deklariert hat, um die Immobilie den übrigen Erben vorzuenthalten.

  • Testamente. Entwurf von Testamenten, die nach türkischem Recht formwirksam sind, sowie Prüfung der Rechtswirksamkeit ausländischer Testamente in der Türkei.

Welches Recht findet Anwendung, wenn der Erblasser ausländischer Staatsangehöriger war?

Nach dem türkischen Gesetz über das internationale Privat- und Zivilprozessrecht (MÖHUK, Art. 20) unterliegt das Erbe dem Heimatrecht des Erblassers. Hiervon gibt es jedoch eine wesentliche Ausnahme: In der Türkei belegenes unbewegliches Vermögen unterliegt stets dem türkischen Recht. Der Nachlass eines deutschen Staatsangehörigen kann somit gespalten sein: Die Eigentumswohnung in Antalya geht nach türkischem Recht über, das übrige Vermögen nach deutschem Recht. Dies beeinflusst, wer zu welchen Teilen erbt und ob ein ausländisches Testament die türkischen Pflichtteilsrechte an der türkischen Immobilie einschränken kann.

Kann die Abwicklung ohne Einreise in die Türkei erfolgen?

In den meisten Fällen ist dies möglich. Sie können eine Vollmacht bei einem türkischen Konsulat oder vor einem Notar in Ihrem Heimatland – versehen mit einer Apostille und einer beglaubigten Übersetzung – erteilen. Die Vollmacht muss die jeweiligen Rechtshandlungen ausdrücklich benennen. Eine Erbausschlagung kann beispielsweise nicht auf Basis einer Generalvollmacht erklärt werden.

Typischer Ablauf eines Mandats

  1. Prüfung der familiären Situation und des bekannten Nachlasses. Ermittlung der erforderlichen Unterlagen sowie etwaiger bereits laufender Fristen.

  2. Erwirkung des Erbscheins und Durchführung von Nachforschungen im Grundbuch sowie, soweit möglich, bei Kreditinstituten.

  3. Gemeinsame Entscheidung mit dem Mandanten über die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie über die Notwendigkeit der Abgabe einer Steuererklärung.

  4. Übertragung, Aufteilung oder Veräußerung der Vermögenswerte. Bei Uneinigkeit unter den Erben wird der Rechtsweg beschritten.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange ist die Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft in der Türkei?

Die Frist beträgt drei Monate. Für gesetzliche Erben beginnt sie mit dem Zeitpunkt, in dem sie vom Erbfall Kenntnis erlangt haben; ein späterer Beginn ist möglich, wenn nachgewiesen wird, dass die Erbenstellung erst später bekannt wurde. Für eingesetzte Erben beginnt die Frist mit der offiziellen Eröffnung der Verfügung von Todes wegen.

Kann ein Ausländer Immobilien in der Türkei erben?

Ja. Ausländische Staatsangehörige können unbewegliches Vermögen in der Türkei erben. Erwerbsbeschränkungen für Ausländer, wie beispielsweise in militärischen Sperrzonen, greifen nur in Ausnahmefällen.

Haften die Erben für die Nachlassverbindlichkeiten?

Ja, es sei denn, die Erbschaft wird fristgerecht ausgeschlagen. Daher sollte die Verschuldung des Nachlasses vor Ablauf der Dreimonatsfrist sorgfältig geprüft werden.

Was geschieht, wenn sich die Erben nicht einigen können?

Zunächst muss ein Mediationsverfahren durchgeführt werden. Scheitert dieses, wird Klage auf Aufhebung der Gemeinschaft erhoben. Das Gericht ordnet daraufhin die Teilung oder den Verkauf der Immobilie an, wobei der Erlös entsprechend den Erbanteilen verteilt wird.

Kontakt für Rechtsbeistand in Antalya

Über das untenstehende Formular können Sie eine Frage stellen, Ihre rechtliche Situation schildern oder eine Erstberatung anfordern. Alle Anfragen werden mit äußerster Sorgfalt und Diskretion geprüft. Sie erhalten eine Rückmeldung direkt von einem erfahrenen Rechtsanwalt.