Prozessführung

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Prozessführung: Streitbeilegung für internationale Mandanten

Die Bewältigung rechtlicher Auseinandersetzungen kann sich als komplex erweisen, insbesondere für Gebietsfremde oder bei grenzüberschreitenden Geschäftstransaktionen. Unsere Dienstleistungen im Bereich der Prozessführung sind darauf ausgerichtet, Privatpersonen und Unternehmen in einer Vielzahl von rechtlichen Konflikten präzise Beratung und eine durchsetzungsstarke Vertretung zu bieten.

Wir sind auf die Beilegung von Streitigkeiten für internationale Mandanten spezialisiert und verfolgen einen strategischen Ansatz, der den besonderen Herausforderungen grenzüberschreitender Rechtsfragen Rechnung trägt. Ob es sich um eine Vertragsstreitigkeit, einen geschäftlichen Konflikt oder eine private Forderung handelt – unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu wahren und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Unsere Vertretung umfasst verschiedene Bereiche der Prozessführung, darunter:

  • Handelsrechtliche Streitigkeiten: Wir vertreten Mandanten in Konflikten im Zusammenhang mit Vertragsverletzungen, der Forderungsbeilegung und Gesellschafterstreitigkeiten. Wir sind mit den Feinheiten des internationalen Handelsrechts vertraut und setzen uns konsequent für den Schutz Ihrer geschäftlichen Interessen ein.

  • Zivilrechtliche Ansprüche: Unser Team betreut ein breites Spektrum ziviler Angelegenheiten, wie beispielsweise Immobilienstreitigkeiten, Schadensersatzansprüche bei Personenschäden und sonstige unerlaubte Handlungen. Wir begleiten Sie durch sämtliche Phasen des Verfahrens, von den außergerichtlichen Verhandlungen bis hin zur Vertretung vor Gericht.

  • Vollstreckung ausländischer Urteile: Wir unterstützen Mandanten bei der Anerkennung und Vollstreckung von im Ausland erwirkten Gerichtsurteilen. Unsere Expertise gewährleistet, dass Ihre ausländischen Titel effektiv durchgesetzt werden.

  • Alternative Streitbeilegung (ADR): Sofern zweckdienlich, beraten wir unsere Mandanten bezüglich wirksamer Alternativen zu einem Gerichtsverfahren, wie etwa Mediation und Schiedsverfahren. Diese Verfahren bieten oft schnellere und kostengünstigere Lösungen für internationale Konflikte.

Wir verpflichten uns zu einer transparenten Kommunikation und einer klaren rechtlichen Strategie, damit Sie während des gesamten Verfahrens fundiert und vertrauensvoll agieren können. Unsere fundierte Erfahrung in der Betreuung grenzüberschreitender Mandate ermöglicht es uns, potenzielle Risiken frühzeitig zu antizipieren und proaktive, auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen anzubieten.

Wissen & Aktuelles

Fachbeiträge

Ehefähigkeitszeugnis in der Türkei: Vertretung durch einen Fachanwalt für Familienrecht in Antalya

17.05.2026

Eheschließung im Ausland als türkischer Staatsbürger: Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis und wie wird es beantragt?

Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis für türkische Staatsangehörige, die im Ausland heiraten? Welche Länder erkennen es an, wie wird es beantragt und welches sind die wesentlichen rechtlichen Voraussetzungen?

Rechtsanwältin für Familienrecht in Antalya Büşra Nişancı berät ausländische Ehegatten im Erbrecht, Güterrecht sowie zu Fragen des Aufenthaltsrechts nach türkischem Recht.

21.04.2026

Eheschließung mit einem türkischen Staatsbürger: Ihre Rechte und erforderliche Schritte

Dieses Dokument dient als einführender Leitfaden für ausländische Staatsangehörige, die mit türkischen Staatsbürgern verheiratet sind. Es ersetzt keine umfassende Rechtsberatung. Da jede Ehe und familiäre Situation individuelle Besonderheiten aufweist, empfehlen wir dringend, vor der Einleitung wesentlicher rechtlicher Schritte qualifizierten Rechtsbeistand einzuholen.

Internationale Rechtsanwältin und Anwältin Antalya Büşra Nişancı Registrierung von Eheschließungen Familienrechtlerin

19.04.2026

Registrierung einer im Ausland geschlossenen Ehe in der Türkei

Türkische Staatsangehörige, die im Ausland die Ehe schließen, sind grundsätzlich verpflichtet, diese im türkischen Personenstandsregister nachbeurkunden zu lassen. Nachfolgend finden Sie einen praktischen Leitfaden zum Ablauf dieses Verfahrens sowie zu den wesentlichen rechtlichen Besonderheiten.

Erbrechtsanwalt Antalya Anwalt Nachlass Immobilien

16.03.2026

Erbfall mit Auslandsbezug: Erste rechtliche Schritte beim Tod eines ausländischen Staatsbürgers mit Vermögen in der Türkei

Ein ausländischer Staatsbürger ist als Eigentümer von Immobilien oder Vermögenswerten in der Türkei verstorben? Dieser Leitfaden behandelt das vollständige rechtliche Verfahren — vom Erbschein über die steuerlichen Verpflichtungen bis hin zur Übertragung des Eigentumstitels und der Abwicklung sämtlicher Angelegenheiten aus dem Ausland.

Erklärung zur türkischen Erbschaftsteuer 2026 — Rechtliche Beratung für ausländische Erben - Rechtsanwalt Antalya

10.03.2026

Erbschaft- und Schenkungsteuer in der Türkei (2026): Rechtlicher Rahmen, Steuersätze und Erklärungspflichten

Ein technischer Leitfaden zur türkischen Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2026 – rechtliche Grundlagen, Berechnung der Bemessungsgrundlage, aktualisierte Tarifstufen, Erklärungsfristen und Pflichten für ausländische Erben nach türkischem Recht.

Eine Untersuchung der allgemeinen Scheidungsgründe nach dem türkischen Zivilgesetzbuch, umfassend das Zerrüttungsprinzip, die einvernehmliche Scheidung sowie die faktische Trennung.

26.02.2026

Gründe für die allgemeine Ehescheidung: Eine umfassende Analyse gemäß Artikel 166 des türkischen Zivilgesetzbuches (TCC)

Überblick über die allgemeinen Scheidungsgründe in der Türkei gemäß Artikel 166 des türkischen Zivilgesetzbuches – einschließlich der streitigen Scheidung, der einvernehmlichen Scheidung und der faktischen Trennung. Ein praxisorientierter Leitfaden für türkische Staatsbürger und Ausländer.

Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile in der Türkei: Der Verwaltungsweg und die erforderlichen Unterlagen

22.09.2025

Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile in der Türkei: Der Verwaltungsweg und die erforderlichen Unterlagen

Das Verfahren zur Eintragung ausländischer Scheidungsurteile in das türkische Personenstandsregister auf administrativem Weg (ohne gerichtliches Verfahren), unter Darstellung der erforderlichen Unterlagen, der zuständigen Behörden sowie der rechtlichen Wirkungen. (Gesetz Nr. 5490, Art. 27/A)

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