23. März 2026

Leitfaden zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Immobilieninvestitionen (2026)

Ein praxisorientierter Leitfaden für die Eintragung einer familienwohnrechtlichen Sperre (aile konutu şerhi) im türkischen Grundbuch gemäß den Artikeln 194 und 195 des türkischen Zivilgesetzbuches – einschließlich der erforderlichen Unterlagen, des Verfahrens über das WebTapu-Portal sowie der Antragstellung beim Familiengericht.

Der Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Investition richtet sich nach Artikel 12 des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes.
Inhaltsverzeichnis
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Was ist die Rechtsgrundlage?

Das türkische Programm zur Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Investition basiert auf zwei miteinander verknüpften Rechtsinstrumenten: Artikel 12 des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes (Gesetz Nr. 5901), der den Rahmen für die außerordentliche Einbürgerung vorgibt, und Artikel 20 der Durchführungsverordnung, der die genauen Investitionsschwellen, zulässigen Anlageklassen und verfahrensrechtlichen Anforderungen regelt.

Unter diesem rechtlichen Rahmen können qualifizierende ausländische Staatsangehörige die türkische Staatsbürgerschaft erwerben, ohne die reguläre fünfjährige Wohnsitzpflicht erfüllen zu müssen — vorausgesetzt, sie erfüllen die gesetzlich definierten Kriterien für die Kapitalbeteiligung und bestehen eine obligatorische nationale Sicherheitsprüfung.

Der Immobilienweg: Was das Gesetz vorschreibt

Gemäß Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe b der Durchführungsverordnung lautet der vollständige Gesetzestext wie folgt:

„Erwerb von unbeweglichem Eigentum, das Sondereigentum (Wohnungseigentum) oder einer Dienstbarkeit zur Errichtung von Bauwerken (Bauträgerdienstbarkeit) unterliegt, oder von Grundstücken mit bestehenden Bauten im Mindestwert von 400.000 USD oder dem Gegenwert in Fremdwährung, sofern im Grundbuch ein Veräußerungsverbot für die Dauer von drei Jahren eingetragen ist; oder ein notariell beglaubigter Verkaufsversprechensvertrag für eine Immobilie im Wert von mindestens 400.000 USD, die im Voraus in bar bezahlt wurde, wobei im Grundregister ein dreijähriges Übertragungsverbot eingetragen ist – was durch das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel bestätigt wurde.“

In der Praxis bedeutet dies, dass jede qualifizierende Transaktion drei kumulative Bedingungen erfüllen muss:

Mindestwert der Immobilie

Die erworbene Immobilie — oder das kombinierte Immobilienportfolio — muss einen Gesamtwert von mindestens 400.000 USD aufweisen, bewertet nach dem effektiven Verkaufskurs der Zentralbank der Republik Türkei am Tag der Transaktion.

Dreijährige Veräußerungssperre

Im Grundbuch (Tapu Sicili) muss eine Verfügungsbeschränkung eingetragen werden, die bestätigt, dass die Immobilie für einen Mindestzeitraum von drei Jahren ab dem Datum des Erwerbs weder verkauft, übertragen noch belastet werden darf.

Ministerielle Bestätigung

Die Transaktion muss durch das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel formell geprüft und genehmigt werden, welches eine Konformitätsbescheinigung ausstellt, die bestätigt, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Antragsverfahren: Schritt für Schritt

Schritt 1 — Abschluss der Immobilientransaktion

Der Antragsteller erwirbt die qualifizierende Immobilie und stellt sicher, dass das dreijährige Veräußerungsverbot zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung im Grundbuch eingetragen wird. Alle Zahlungen müssen per Banküberweisung erfolgen und durch Bankbelege (dekont) nachgewiesen werden.

Schritt 2 — Einholung der Konformitätsbescheinigung

Die Transaktionsakte wird dem Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel zur Prüfung vorgelegt. Nach Bestätigung, dass die Investition den gesetzlichen Schwellenwert und die Bedingungen erfüllt, stellt das Ministerium die Konformitätsbescheinigung aus.

Schritt 3 — Beantragung einer qualifizierenden Aufenthaltserlaubnis

Mit der Konformitätsbescheinigung erlangt der Antragsteller das Recht, eine Aufenthaltserlaubnis gemäß Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe j des Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz (Gesetz Nr. 6458) zu beantragen. Diese Erlaubnis ist eine formelle rechtliche Voraussetzung für den Einbürgerungsantrag.

Schritt 4 — Zusammenstellung der Antragsunterlagen

Gemäß Artikel 20 Absatz 3 der Verordnung muss die Antragsakte folgende Unterlagen enthalten:

  • Ein unterzeichnetes Antragsformular (Petition), aus dem das Begehren hervorgeht

  • Einen gültigen Reisepass oder ein gleichwertiges Identitätsdokument

  • Personenstandsurkunden: Eheurkunde, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten, je nach Sachlage

  • Geburtsurkunde oder Standesamtsregisterauszug; Familienregisterauszüge für Ehegatten und Kinder

  • Personenstandsregisterauszüge für Verwandte ersten oder zweiten Grades mit türkischer Staatsbürgerschaft

  • Einen Beleg über die Einzahlung der Antragsgebühr an die Staatskasse

Schritt 5 — Einreichung beim Innenministerium

Die vollständige Akte wird an die Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten weitergeleitet. In dieser Phase wird eine umfassende Hintergrundprüfung durchgeführt, die Belange der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung umfasst.

Schritt 6 — Präsidialdekret

Nach erfolgreichem Abschluss aller Prüfungen wird die Staatsbürgerschaft formell durch ein Präsidialdekret verliehen. Vor diesem abschließenden Exekutivakt wird keine Staatsbürgerschaft gewährt.

Abgeleitete Staatsbürgerschaft: Familienangehörige

Die Immobilieninvestition erstreckt sich auch auf bestimmte Familienangehörige des Hauptantragstellers. Gemäß Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b des Gesetzes Nr. 5901 sind folgende Personen neben dem Hauptantragsteller anspruchsberechtigt:

  • Der rechtmäßige Ehegatte

  • Minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) des Antragstellers oder des Ehegatten

  • Unterhaltsberechtigte Kinder des Antragstellers oder des Ehegatten, unabhängig von deren Alter

Jeder Familienangehörige unterliegt derselben nationalen Sicherheitsüberprüfung wie der Hauptantragsteller.

Ablehnungsgründe und Widerspruchsrecht

Die häufigsten Ablehnungsgründe sind das Nichterreichen des Mindestinvestitionswerts, Mängel in den Unterlagen sowie negative Erkenntnisse aus der Sicherheitsüberprüfung.

Gemäß Artikel 12 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 5901 gilt:

„Anträge von Personen, bei denen Umstände vorliegen, die ein Hindernis im Hinblick auf die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellen, werden vom Ministerium abgelehnt.“

Wird ein Antrag abgelehnt, steht dem Antragsteller der Verwaltungsrechtsweg offen. Eine Anfechtungsklage kann innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung des Bescheids beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden. Eine juristische Vertretung wird in dieser Phase dringend empfohlen.

Schlussbemerkungen

Die Investition in Immobilien bleibt der am häufigsten genutzte Weg zur Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft im Rahmen der außerordentlichen Einbürgerung. Die gesetzlichen Anforderungen sind präzise, doch das behördenübergreifende Verfahren — das mehrere Ministerien einbezieht und in einem Präsidialdekret mündet — erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und präzise Dokumentation.

Antragstellern wird empfohlen, vor Einleitung des Verfahrens qualifizierten Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Detaillierte Leitfäden zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verifizierungsprozess finden Sie in unseren speziellen Fachartikeln.

Nach Ihrer Freigabe können wir mit der Übersetzung ins Türkische fortfahren.

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